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Kur – Checkliste für Beantragung

Die Kur wird vom behandelnden Arzt in vielen Fällen empfohlen, um den Heilungsprozess zu unterstützen oder dem Patienten die Möglichkeit zu geben, die Symptome seiner Erkrankung zu lindern. Chronische Krankheiten, schwere Erkrankungen oder psychische Ursachen sind häufige Gründe, aus denen eine Kur vom Arzt angeraten wird. Gelegentlich sollen Kuren auch eine Präventivmaßnahme darstellen, um schlimmeren Formen der Erkrankung vorzubeugen. Allerdings muss jede Kur, die übernommen werden soll, zunächst bei der Krankenkasse beantragt werden – ein Prozedere, das viele Patienten fürchten. Wer allerdings eine einfache Checkliste einhält, kann dabei nichts falsch machen.

Ärztliche Empfehlung

Am Anfang jedes Kurantrags steht die Empfehlung durch den behandelnden Arzt. Dieser muss attestieren, dass die Kur für den weiteren Heilungsverlauf oder für die Prävention wichtig ist. Grundsätzlich kann jeder Arzt zu einer Kur raten, ob es sich dabei um den Facharzt, einen Betriebsarzt oder den betreuenden Hausarzt handelt. Wichtig ist nur, dass er die Erkrankung und ihren Verlauf genau kennt und auf dieser Basis stichhaltig begründen kann, aus welchem Grund eine Kur hilfreich sein wird. Auch den besten Kurort kann er in dem Attest bereits angeben.

Wie hoch sind die Kosten, wie hoch liegen die Zuzahlungen?

Das ärztliche Attest ist insbesondere dann wichtig, wenn der Patient eine Übernahme durch die Krankenkasse möchte. Wenn er darauf verzichtet, braucht er keine Bescheinigung, sondern kann sich jede Kurart frei aussuchen, die er in Anspruch nehmen möchte. Er trägt in diesem Fall selbst die vollen Kosten. Der Aufenthalt in der Kurklinik kostet den Patienten bei Übernahme 10€ täglich. Unterkunft und Verpflegung während der Kur bezuschusst die Krankenkasse mit 13€ täglich für Erwachsene, Kleinkinder erhalten 21€ pro Tag. Je nachdem, wie behandelt wird, können weitere Zuzahlungen in dieser Größenordnung auf den Patienten zukommen. Das ist bei jeder Krankenkasse unterschiedlich und sollte in jedem Fall erfragt werden, bevor die Kur beantragt wird.

Checkliste für einen Kurantrag

Checkliste für einen Kurantrag ©iStockphoto/AndreyPopov

Prüfung der Kur durch das Amt

Wenn der Sozialleistungsträger bei der Kur ins Spiel kommt, muss auch eine Genehmigung der Kur durch das zuständige Amt erfolgen. In der Regel überprüft ein neutraler Fachmann den Kurantrag und analysiert dabei nochmals die Krankengeschichte des Patienten. Dabei wird auch das Attest des behandelnden Arztes genau geprüft. In der Regel erfolgt die nochmalige Prüfung durch den Amtsarzt, gelegentlich kann es vorkommen, dass er den Patienten zu einer nochmaligen körperlichen Untersuchung vorbeikommen lässt, um sich selbst zu überzeugen.

Wenn das Amt den Kurantrag ablehnt, kann Widerspruch eingelegt werden. Dann wird der Antrag noch einmal geprüft und wird unter Umständen doch genehmigt. Aussichten auf Erfolg hat ein Widerspruch vor allem, wenn es sich um eine Kur zur Behandlung psychosozialer Probleme handelt.

Wer trägt welche Kosten?

Unter Umständen kann es sein, dass zusätzliche Behörden, Ämter oder Stellen für die Übernahme der Kosten einer Kur in Frage kommen. Das hängt vom individuellen Fall ab. Handelt es sich beispielsweise um einen Arbeitsunfall, übernehmen Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft die Zuzahlungen, die die Krankenkasse voraussetzt. Beamte im öffentlichen Dienst wenden sich an die Beihilfestelle, Wehr- oder Kriegsdienstgeschädigte sowie Gewaltopfer finden im Versorgungsamt den richtigen Ansprechpartner für die weitere Kostenübernahme einer Kur.
Auf keinen Fall darf man sich von diesen Stellen abweisen lassen. Sie sind dazu verpflichtet, den Antrag entweder zu bearbeiten oder den Patienten an die richtige Stelle zu verweisen. Wenn man durch einen Sonderfall bedingt weitere Unterlagen für den Kurantrag braucht, kann man sich daher überallhin wenden und nachfragen, wer der richtige Ansprechpartner ist.