Tipps zum Kurantrag
Jedem kann es einmal passieren, dass er eine Kur zur Rehabilitation einer Erkrankung oder einfach nur als Vorsorge-Maßnahme benötigt. Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Herz- Kreislauferkrankungen, Krebserkrankungen sowie Stoffwechsel- oder Suchterkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen, wo eine Kur benötigt wird. Spätestens nach bekannt werden dieser Tatsache, stellen sich den Betroffenen viele Fragen.
Was muss bei der Beantragung einer Kur alles beachtet werden?
Zunächst sollte man sich erst einmal darüber Gedanken machen, was die Kur bewirken soll und welche Kur-Art besonders gut geeignet ist, um einen möglichst positiven Effekt erzielen zu können. Es gibt sowohl ambulante als auch stationäre Kuren, nicht jede Kur eignet sich für alles. Deshalb muss eine Kur immer auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sein, ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt ist das fast unmöglich. Einen Kurantrag stellen, bedeutet, dass man sich gut vorbereiten muss.
Die Leistungsträger bewilligen den Patienten, die in der Vergangenheit bereits eine Kur in Anspruch genommen haben, frühestens nach vier Jahren eine erneute Kur. Im Regelfall muss sich der Patient mit 10,00 Euro pro Tag an den Kosten beteiligen, es gibt jedoch auch Obergrenzen und Ausnahmen. Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind Kinder und Patienten, die Reha-Leistungen über eine Unfallversicherung in Anspruch nehmen.
Sollte der Kurantrag abgelehnt werden vom Leistungsträger, so besteht für den Patienten die Möglichkeit, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Gut wäre dabei eine erneute ärztliche Begründung, welche die Dringlichkeit der Kur nochmals untermauert. Sollte auch der Widerspruch erfolglos bleiben, so hilft nur noch der Gang zum Sozialgericht.
Woher bekommt man die Antragsformulare?
Antragsformulare sind bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse erhältlich. Da eine Kur aus medizinischer Sicht begründet werden muss, wird der Antrag gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausgefüllt. Anschließend sind die ausgefüllten Antragsformulare bei dem entsprechenden Leistungsträger einzureichen. Leistungsträger sind beispielsweise Krankenkassen und Rentenversicherungen. In den Fällen, wo der Patient einen Krankenhausaufenthalt oder eine Operation hinter sich hat, hilft auch der Sozialdienst des entsprechenden Krankenhauses.
Welche Schritte müssen unternommen werden?
Eine Kur kann grundsätzlich jeder beantragen, der bereit ist die Kosten dafür selbst zu tragen. Sofern man jedoch die Kostenübernahme durch einen Leistungsträger in Anspruch nehmen will, sind bestimmte Schritte und Wege einzuhalten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass alle therapeutischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden, um einen Kuraufenthalt zu vermeiden. Trifft dies zu, stellt der behandelnde Arzt in der Regel einen Attest über die Notwendigkeit einer Kur aus. Vor Bewilligung einer Kur wird die Notwendigkeit nochmals durch eine neutrale Institution überprüft. Grundsätzliche Informationen erhalten Interessenten bei ihrer Krankenkasse oder der Rentenversicherung.