Skip to main content

Die Mutter-Kind-Kur

Obwohl sich das Rollenbild der Geschlechter in unserer Gesellschaft im Laufe der Zeit verändert hat, sind es meist immer noch die Frauen, die für die Betreuung der Kinder hauptverantwortlich sind. Besonders alleinerziehende Mütter fühlen sich oftmals überlastet, denn sie sind gezwungen, neben der Erziehung ihrer Kinder berufstätig zu sein, um finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen. Und so kommt es im Laufe der Zeit nicht selten u. a. zu psychosomatischen Störungen, die unbehandelt bedrohliche Ausmaße annehmen können. Das „Burn-out-Syndrom“ ist zu einer Modeerkrankung geworden. Nicht nur die überforderte MutteEine Wohltat für Mutter und Kind – die Mutter-Kind-Kur

Burn-Out

Obwohl sich das Rollenbild der Geschlechter in unserer Gesellschaft im Laufe der Zeit verändert hat, sind es meist immer noch die Frauen, die für die Betreuung der Kinder hauptverantwortlich sind. Besonders alleinerziehende Mütter fühlen sich oftmals überlastet, denn sie sind gezwungen, neben der Erziehung ihrer Kinder berufstätig zu sein, um finanziell einigermaßen über die Runden zu kommen. Und so kommt es im Laufe der Zeit nicht selten u. a. zu psychosomatischen Störungen, die unbehandelt bedrohliche Ausmaße annehmen können. Das „Burn-out-Syndrom“ ist zu einer Modeerkrankung geworden. Nicht nur die überforderte Mutter, sondern auch die Kinder leiden nicht selten unter der familiären Situation.

Mutter-Kind-Kur

Mutter-Kind-Kur ©iStockphoto/Mkovalevskaya

Stationäre Maßnahmen

Die körperlichen und psychischen Belastungen der Mutter sind in vielen Fällen ambulant kaum noch in den Griff zu bekommen. Der Arzt rät daher zu einer Mutter-Kind-Kur. Diese stationäre Maßnahme ist besonders dann angezeigt, wenn entweder das Kind durch die familiären Belastungen psychosomatische Auffälligkeiten aufweist, an einer anderen behandlungsbedürftigen Krankheit leidet, wenn die Betreuung während des Kuraufenthaltes der Mutter nicht sichergestellt werden kann oder die mehrwöchige Trennung des Kindes von der wichtigsten Bezugsperson zu psychischen Störungen führen könnte.

Krankenkasse

Die Mutter-Kind-Kur zur gesundheitlichen Vorsorge und zur Rehabilitation gehört in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro/Tag vollständig übernommen. Nach Erreichen der jährlichen Zuzahlungsgrenze von 2 %, bzw. 1 % bei chronischen Erkrankungen braucht die Patientin nichts zu zahlen. Für die Kinder ist der Kuraufenthalt zuzahlungsfrei. Die Fahrtkosten vom Heimat- zum Kurort und natürlich zurück werden fast vollständig von der Krankenkasse getragen.

Kurantrag und Klinik

Nachdem der Hausarzt und möglichst auch der Kinderarzt die Atteste mit den erforderlichen Diagnosen ausgestellt hat, die eine Mutter-Kind-Kur rechtfertigen, wird das Antragsformular zwecks Bewilligung der Maßnahme durch die Krankenkasse ausgefüllt. Diese entscheidet, ob die Kur medizinisch notwendig ist. Steht der Genehmigung der Kur nichts entgegen, ist es an der Zeit, die geeignete Klinik für Mutter und Kind zu finden. Der Kurort richtet sich nach dem Krankheitsbild. Jede Mutter-Kind-Klinik hat sich auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert. Bei Erkrankungen der Atmungsorgane wie Bronchitis oder Asthma z. B. ist eine Kur an der Ostsee am besten geeignet. Es gibt im ganzen Land wundervolle Orte für eine Mutter-Kind-Kur. Der Klinikaufenthalt dauert i. d. R. drei Wochen, kann jedoch in begründeten, medizinisch indizierten Fällen verlängert werden.

Therapiepläne

Die Mutter-Kind-Kur ist kein Urlaubsaufenthalt. Für die Mutter und ihren Zögling werden individuelle Therapiepläne ausgearbeitet. Der Heilungserfolg kann nur garantiert werden, wenn die Patienten auch entsprechend mitarbeiten. Zum Therapieprogramm gehören vor allem Sport und viel Bewegung, Physiotherapie, Ernährungsberatung, aber auch Einzel- und Gruppengespräche, Entspannungsübungen und vieles mehr. Die Kinder werden getrennt von den Erwachsenen von versierten Fachkräften betreut. Einige Maßnahmen können jedoch, wie z. B. das Mutter-Kind-Turnen oder –Schwimmen gemeinsam durchgeführt werden. Die Mutter findet während ihres Kuraufenthaltes ausreichend Ruhe zur Gesundung, ohne mehrere Wochen von ihrem Kind getrennt zu sein.

Hier nun noch einige Hinweise:

Mutter-Kind-Kliniken nehmen Kinder im Alter bis zu 12 Jahren, in besonderen Fällen bis zu 14 Jahren auf. Bei behinderten Kindern gibt es in speziellen Kurkliniken keine Altersbegrenzung. Auch Privatversicherte können eine Mutter-Kind-Kur in Anspruch nehmen. Manche Versicherungen verlangen jedoch eine Zusatzversicherung. Für Beamte sind Mutter-Kind-Kuren beihilfefähig. Übrigens gibt es seit einigen Jahren auch die Vater-Kind-Kur. Hier wird berücksichtigt, dass es mittlerweile alleinerziehende Väter gibt, denen ein Kuraufenthalt wegen massiver Überforderung durch Beruf und Kindererziehung ebenfalls gut tut.