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Kurarten

Ständig unter Stress, immer wieder krank und dauernd erschöpft – bei vielen Menschen greifen Therapien und Medikamente, die der Haus- oder Facharzt verordnen kann, nicht dauerhaft. In so einem Fall kann eine Kur entweder als Prävention- oder als Rehabilitationsmaßnahme nötig werden.

Ambulante Kur

Bei einer ambulanten Kur ist Vorsorge das Hauptziel. Wird eine solche Maßnahme bewilligt, muss der Patient selbst für Unterkunft und Verpflegung in einem anerkannten Kurort sorgen, den er frei wählen darf. Außerdem ist ein Eigenanteil für Therapien wie z.B. Krankengymnastik, Bäder usw. zu leisten. Von der Krankenkasse werden dann die Kosten für die Untersuchung und Behandlung durch den Kurarzt und die restlichen Therapiekosten übernommen. Zu berücksichtigen ist bei einer ambulanten Kur, dass der Patient während dieser Zeit nicht krankgeschrieben ist. Patienten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, müssen also ihren Urlaub einsetzen.

Kurarten

Kurarten ©iStockphoto/Miodrag Gajic

Stationäre Kur

Im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder einer Operation kann der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer stationären Kur bescheinigen. Dazu muss ein entsprechender Antrag beim Kostenträger gestellt werden, der dann dem medizinischen Dienst zur Prüfung vorgelegt wird. Im Normalfall wird diese Einrichtung den Fall anhand der vorliegenden Akten beurteilen. Im Falle einer Ablehnung des Kurantrags hat der Patient die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und eine persönliche Begutachtung zu beantragen.

Ist die Kurmaßnahme bewilligt, wird seitens des Kostenträgers eine geeignete Kureinrichtung vermittelt. Das kann eine Einrichtung im Inland, bei gleichen Standards aber unter Umständen auch im Ausland sein. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen, in besonderen Fällen kann eine Verlängerung erwirkt werden. Normalerweise ist der Patient mit einer Eigenleistung von € 10,00 pro Tag an den Kosten beteiligt. Sozialhilfeempfänger und Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Mutter-Vater-Kind Kur

Speziell auf die Bedürfnisse von Eltern mit ihren Kindern ausgelegt ist die Mutter-Vater-Kind-Kur. Gerade Eltern sind aufgrund der permanenten nervlichen und körperlichen Mehrfach-Belastung – Kinder, Haushalt, Beruf – irgendwann am Ende ihrer Kräfte angelangt. In so einem Fall kann der Arzt eine Mutter-Vater-Kind-Kur empfehlen. Bei einer solchen Kur geht es nicht nur darum, Beschwerden körperlicher Art zu behandeln, auch Stressbewältigung, gesunde Ernährung, Zeitmanagement oder Erziehungsberatung werden zum Thema gemacht. All das hilft Eltern, im Alltag mit ihren Kräften besser Hauszuhalten und Gesundheitsproblemen vorzubeugen. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren können mitgenommen werden, entweder als Begleitkinder, weil etwa eine geeignete Betreuungsperson fehlt, oder auch als selbst kurbedürftige Patienten.

In jedem Fall sollte vorab sorgfältig geprüft werden, ob die gewünschte Kureinrichtung spezielle Angebote im Programm hat, die auf die besonderen Bedürfnisse von Eltern und Kindern abgestimmt sind und auch, ob die Betreuungsangebote dem Alter der Kinder angemessen sind. Ebenfalls ratsam ist es, sich vor Beginn der Kur über die ärztliche Versorgung am Ort zu informieren. Gerade kleine Kinder sind in einer neuen Umgebung mit vielleicht völlig anderem Klima anfälliger für Infektionskrankheiten aller Art. Schulpflichtigen Kindern wird oft eine besondere Betreuung angeboten, sodass sie nicht allzu viel Unterrichtsstoff versäumen. Einrichtungen wie z.B. das Müttergenesungswerk helfen beim Beantragen einer Mutter-Vater-Kind-Kur.

Wer für die Kostenübernahme einer Kur zuständig ist, muss von Fall zu Fall geklärt werden. Erster Ansprechpartner ist der Hausarzt, der ja die Notwendigkeit einer Kur bestätigen muss. Wenn kein anderer Träger vorrangig zuständig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Je nach Sachlage können aber auch die Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft oder auch das Versorgungsamt zuständig sein. Wird eine Kur beim ersten Antrag abgelehnt – nicht den Mut verlieren. In vielen Fällen ist ein Widerspruch erfolgreich.