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Voraussetzungen für eine Kur

Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen hat für zahlreiche Veränderungen gesorgt, die sich auch im Bereich Kur bemerkbar machen. Prinzipiell kann man als gesetzlich oder privat versicherter Patient noch immer zu jeder Zeit eine Kur machen – nur darf man heutzutage nicht mehr darauf rechnen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die hohe Zahl der abgelehnten Kuranträge macht eine klare Aussage. Man zahlt die Kurz-Kur oder den Wellnessurlaub heute aus privaten Mitteln und achtet ansonsten zunehmend eigenverantwortlich auf ausreichende Gesundheitsvorsorge. Lediglich die medizinisch notwendigen und unumgänglichen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen werden noch von den Krankenkassen übernommen.

Unter welchen Voraussetzungen kann man eine Kur beantragen?

Bei einer Erkrankung, einem Burn-Out oder nach einer Operation ist prinzipiell eine stationäre oder ambulante Kurmaßnahme möglich – aber nur dann, wenn man vor Ort alle möglichen Maßnahmen bereits ausgeschöpft hat. Man muss also bereits einen oder mehrere Klinikaufenthalte hinter sich haben und vom Hausarzt bzw. verschiedenen Fachärzten medikamentös und therapeutisch versorgt worden sein, ohne dass eine ausreichende Besserung eingetreten ist. Sind die Grenzen dessen, was man vor Ort für Sie tun kann, ausgeschöpft, liegen Voraussetzungen vor eine Kur vor. Den Kurantrag stellen können Sie auch, wenn eine Kur der schnelleren Rehabilitation nach Unfällen oder Operationen dient.

Voraussetzungen für eine Kur

Voraussetzungen für eine Kur ©iStockphoto/sjlocke

Zu beachten ist allerdings, dass es verschiedene Kurarten gibt und dass für diese jeweils gesonderte Bedingungen existieren können. Ohne diese Bedingungen zu erfüllen, ist ein Kurantrag von vorneherein sinnlos. Entsprechend viele Kuranträge müssen aus solchen Gründen abgelehnt werden. Andere müssen abgelehnt werden, weil die letzte Kur erst kurze Zeit zurück liegt. Bei jeder Kurart ist die Zeitspanne, die zwischen zwei Kuren vergehen muss, unterschiedlich definiert. Jedoch muss man die Beantragung einer Kurmaßnahme immer in Relation zum gegebenen Krankheitsbild setzen. Falls es medizinisch notwendig ist, können die vorgegebenen Zeitabstände zwischen zwei Kuren auch unterschritten werden. Im Falle einer Kurmaßnahme, die die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wieder herstellen soll, sind die Rentenversicherungsträger die richtigen Ansprechpartner.

Welche Kurarten gibt es?

Wer eine Kur beantragen möchte, sollte wissen, welche unterschiedlichen Kurarten es heutzutage gibt. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen ambulanten und stationären Kuren. Ambulante Kuren finden meistens am eigenen Wohnort statt, stationäre in einer anerkannten Kureinrichtung. Hier die wichtigsten Kur-Arten:

  • die ambulante Vorsorgekur
  • die ambulante Rehabilitationskur
  • die stationäre Vorsorgekur
  • die stationäre Rehabilitationskur
  • Mutter- bzw. Vater-Kind-Kur

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Im Gegensatz zur ambulanten Rehabilitation findet die ambulante Vorsorgekur nicht am eigenen Wohnort, sondern in einer anerkannten Kureinrichtung statt. Der Ortswechsel erfolgt erst, wenn vor Ort alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und frühestens drei Jahre nach einer anderen ambulanten Kurmaßnahme. Für die ambulante Rehabilitation geht man lediglich in eine entsprechende Praxis bzw. ein Reha-Zentrum am eigenen Wohnort oder in zumutbarer Nähe. Alle vier Jahre darf man eine weitere ambulante Rehabilitation beantragen. Wenn alle ambulant möglichen Maßnahmen nicht ausreichen und besondere körperliche Beeinträchtigungen gegeben sind – beispielsweise nach einem Unfall oder einer schweren Operation – darf man eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationskur beantragen. Sie sorgt für umfassendere medizinische Betreuung, als es am Heimatort möglich wäre. Mutter-Kind-Kuren werden für kurbedürftige Personen gewährt, die dank ihrer Belastungssituation Probleme haben, ihren Kindern gerecht zu werden. Auch bei einer familiären Dauerkrise oder nach einer Trennung bzw. bei starken psychischen Belastungen durch Erschöpfung, die Pflege schwer kranker oder behinderter Angehöriger, Depressionen oder Burnout-Syndrom, kann man eine solche Kur alle vier Jahre beantragen.