Skip to main content

Dauer von Kuren

Wer einen Kurantrag stellt, muss immer öfter mit Ablehnung rechnen. Das sollte einen aber nicht hindern, Widerspruch einzulegen oder den Antrag später nochmals zu stellen. Häufigkeit und Länge von Kuren haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert.

Im Grunde gibt es den Begriff der „Kur“ seit 2000 nicht mehr. Heute nennt es sich „medizinische Vorsorge“ und „Rehabilita­tion“, wenn eine Krankenkasse einen Kuraufenthalt genehmigt. Unterschieden wird zwischen Mutter-Kind-Kuren, Kuren zur medizinischen Vor- oder Nachsorge, ambulanten oder stationären Kuren und Rahabilitationsmaßnahmen nach Operationen oder schweren Erkrankungen. Die ambulante Behandlung findet in anerkannten Kurorten statt. Der Versicherte zahlt Unterkunft und Verpflegung selbst. Er organisiert und zahlt die An- und Abreise selbst. Kurort und Kurzeitraum werden selbst bestimmt. Der Bade- oder Kurarzt koordiniert die Therapieanwendungen und berichtet abschließend der Krankenkasse und dem Arzt, der die Kur angeordnet hat. Als Kompaktkur gelten besonders intensive Behandlungsmuster. Eine stationäre Kur übernimmt die Krankenkasse, wenn eine ambulante Behandlung unmöglich ist. Stationäre Vorsorgekuren werden am Allgemeinen nur genehmigt, wenn der Patient nicht mobil genug ist. Hier bestimmt die Krankenkasse generell Dauer, Ort, Behandlungsumfang und Beginn der Maßnahmen. Rehabilitationskuren unterstützen Patienten bei der Wiedereingliederung und Gewöhnung an einen Zustand. Auch hier gibt es ambulante und stationäre Reha-Maßnahmen. Mutter-Kind-Kuren dienen beiden zur Entlastung und Regeneration. Schon aus diesen Unterscheidungen wird deutlich, dass die sinnvolle Dauer von Kuren sehr verschieden sein kann.

Kur

Kur ©iStockphoto/DragonImages

Alle beschriebenen Kur-Arten werden nur für eine bestimmte Dauer genehmigt. Sie können aber bei entsprechender medizinischer Indikation auch nachträglich verlängert werden. Stationäre Vorsorgekuren dauern meistens zwei bis drei Wochen, bei ambulanten gelten maximal drei Wochen für die Primärprävention, vier Wochen für die Sekundärprävention als Regel. Kinder unter 14 Jahren können bis zu sechs Wochen kuren. Ambulante Vorsorgekuren können frühestens nach drei, stationäre nach vier Jahren neu beantragt werden. Für ambulante Rehabilitations-Leistungen bekommt man 20 Behandlungstage, bei stationären Rehabilitationskuren gilt eine Obergrenze von 21 Tagen und eine Neubeantragungsfrist von vier Jahren. Die Dringlichkeit einer Kur muss vom Arzt bestätigt werden. Falls man als Arbeitnehmer keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhält, zahlt die Krankenkasse bei stationären Vorsorge- und Rehabilitationskuren Krankengeld. Dies gilt nicht für ambulante Kuren; es sei denn, man ist krank geschrieben.